Beitragsordnung
Auf der Grundlage von §9 der Vereinssatzung hat die Mitgliederversammlung in ihrer Sitzung am 07.05.2019 die nachfolgende Ergänzung der Beitragsordnung in der Fassung vom 12.04.2012 beschlossen. Diese Ergänzung gilt ab 01.01.2020. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Art der Mitgliedschaft und der jeweiligen Leistungsfähigkeit einzelner Mitgliedsgruppen.
Derzeit beträgt der zu entrichtende Mitgliedsbeitrag: | |
für ordentliche Mitglieder | 7 € pro Monat / 84 € pro Jahr |
für jugendliche Mitglieder (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schüler und Studenten oder Azubis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr) | 5 € pro Monat / 60 € pro Jahr |
für Familien (unabhängig von Kinderzahl ab Ehepaar und ein Kind) | 13,75 € pro Monat / 165 € pro Jahr |
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für ordentliche Mitglieder festgesetzte Beitrag zu entrichten. Bei jährlicher Zahlung ist der Mitgliedsbeitrag jeweils zum 15.03. eines Jahres fällig. Soweit bei der Aufnahme in den Verein anteilige Mitgliedsbeiträge zu entrichten oder beim Ausscheiden zu erstatten sind, ist der Monat mit 30 und das Jahr mit 360 Tagen zu berechnen.
Stand: 26.06.2019