Silvesterlauf schärft auf 2G nach
Die jeweils rund 250 Frauen und Männer, die in den bisherigen Teilnehmerlisten der Volksläufe des 32. Bitburger-0,0%-Silvesterlaufs stehen, haben unter Verpflichtung der Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) angemeldet. Dies entsprach zum Zeitpunkt der Anmeldung den politischen und gesetzlichen Vorgaben. Ab sofort schärft der Verein Silvesterlauf Trier regelkonform auf „2G“ nach (Ausnahme: Kinder und Jugendliche).
Die gute Nachricht für alle, die noch Zweifel hatten: Damit ist die Genehmigung der Veranstaltung in der Trierer Altstadt für den 31. Dezember 2021 (ab 13.15 Uhr) gesichert, die Männer starten im abschließenden Wettbewerb um 16.50 Uhr in der Dämmerung (Foto). Insgesamt gibt es bis dato knapp 1.000 Anmeldungen für die Wettbewerbe vom SWT-Bambinilauf (600 Meter) bis zu BORNE-Volkslauf der Frauen (5 km) und NATUS-Volkslauf der Männer (8 km). Für Zuschauer gilt im Kernbereich Hauptmarkt ebenfalls die 2G-Regel. Deren Einhaltung wird von einem professionellen Security-Dienst an den Zugängen kontrolliert.
Leider hatte sich die pandemische Situation nach der Öffnung des Meldeportals im Oktober und November verschärft, und auch wenn aktuell der Trend bei den Inzidenzen glücklicherweise nach unten geht, so ist der Lauf aus aktueller Sicht nur unter Anwendung der 2G-Regel verantwortungsvoll und „genehmigungsfähig“ zu organisieren. Das dafür erforderliche Hygiene- und Durchführungskonzept ist mit Gesundheits- und Ordnungsamt eng abgestimmt worden.
Gemessen an den Erfahrungen von den Läufen im Spätsommer (Frauenlauf und Firmenlauf) dürften ohnehin etwa 95 Prozent der gemeldeten Volksläuferinnen und Volksläufer vollständig geimpft sein. Sie brauchen selbstverständlich nichts zu unternehmen und können am 30. Dezember zwischen 16 und 19 Uhr oder am Silvestertag ab 10 Uhr ihre Startunterlagen wie gewohnt abholen. Die Ausgabe erfolgt aus Hygienegründen im Freien, an der Sporthalle auf dem Schulhof von Max-Planck- und Auguste-Victoria-Gymnasium. Möglich ist die Abholung nur persönlich gegen Nachweis der vollständigen Impfung (bzw. Genesung) und Vorlage eines Lichtbildausweises. Für Kinder und Jugendliche gilt die 2G-Regel NICHT; bis einschließlich elf Jahre muss kein Nachweis erbracht werden, bis einschließlich 17 Jahre muss bei bislang nicht erfolgter Impfung ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Für nicht immunisierte Läufer (ab 18 Jahre), die sich mit einem negativen Test ihre Startnummer abholen wollten, bedeutet dies allerdings, dass sie nicht starten dürfen. Da das Portal unter anderen Voraussetzungen geöffnet hatte, bietet der Verein Silvesterlauf Trier den Betroffenen selbstverständlich die Rückerstattung der vollen Organisationsgebühr an: Wer zu diesem Personenkreis zählt, kann dies per E-Mail an kontakt@silvesterlauf.debeantragen.
Inzwischen hat bei der Anmeldung über das Meldeportal jede/r Teilnehmer/in (ab 18 Jahre) die Verpflichtung abzugeben, dass sie/er am 31. Dezember vollständig geimpft oder genesen ist – verbunden mit dem Einverständnis, nur unter diesen Voraussetzungen antreten zu dürfen. Angenommen werden für die beiden Volksläufe jeweils bis zu 500 Starter. Anmeldungen für den 32. Bitburger-0,0%-Silvesterlauf sind weiterhin online möglich bis Dienstag, 21. Dezember, 24 Uhr, über die Homepage www.silvesterlauf.de