Nichtteilnahme || Um-/Abmeldung
Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des eingezahlten Beitrags.
Sollte der Silvesterlauf vom Veranstalter abgesagt werden, so zahlt der Silvesterlauf Trier e.V. die Organisationsbeiträge unabhängig von Zeitpunkt und Ursache der Absage in voller Höhe an die Gemeldeten zurück. Dies garantiert der Verein auch im Falle höherer Gewalt.