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Silvesterlauf-Buffs und mehr …

Versandfertig: Die Umschläge für das Verschicken der Silvesterlauf-Buffs stehen bereit. Mit Unterstützung seiner Frau Dorothe hat der Vereinsvorsitzende Hans Tilly während der letzten Tagen die Post für all jene fertig gemacht, die auf die Rückzahlung ihres Organisationsbeitrages für den ausgefallenen 32. Bitburger-0,0%-Silvesterlaufs verzichtet haben. Der Verein Silvesterlauf Trier dankt in dem von Vereinsvorstand Norbert Ruschel formulierten Begleitschreiben einmal mehr für die große Solidarität der Läuferinnen und Läufer.

Als kleine Zugabe bekommen alle Männer neben dem Buff eine Ausgabe des Laufsport-Magazins der German Road Races sowie die druckfrische Ausschreibung zum 8. Bitburger-0,0%-Firmenlauf nach Hause geliefert. Das Magazin bietet einen kompletten Überblick und interessante Informationen zu den herausragenden Straßenlaufveranstaltungen Deutschlands im Jahr 2022; dazu zählt neben dem traditionellen Silvesterlauf auch der Trierer Firmenlauf am 25. Mai sowie der 2. Edith-Lücke-Frauenlauf am 28. August. Alle Veranstaltungen des Vereins führen durch die Trierer Innenstadt.

Frauen, die auf die Startgeld-Rückerstattung verzichtet haben, dürfen sich besonders freuen: Sie bekommen neben den oben genannten Utensilien zusätzlich aus dem Restposten jeweils eines der hochwertigen Laufshirts vom 1. Edith-Lücke-Frauenlauf. Echte Sammlerstücke, die schon einmal Vorfreude auf die zweite Auflage aufkommen lassen; voraussichtlich Anfang März öffnet das Meldeportal.

Die wenigen Frauen und Männer, die auf die Organisationsbeitrag-Erstattung verzichtet, aber dem Verein noch keine Adresse für den Buff-Versand mitgeteilt haben, können dies nachholen: einfach eine Mail mit Name und Adresse an kontakt@silvesterlauf.de schreiben!

Die letzten Rückerstattungen sind im übrigen im Laufe dieser Woche erfolgt. Für die Verzögerung bitten wir um Nachsicht. Es lag am Unternehmen PayPal, das den Ruf eines Dienstleisters für prompten und reibungslosen Zahlungsverkehr genießt. Dies trifft leider nicht bei Rückerstattungen durch eine nicht-kommerzielle Organisation wie den Silvesterlauf-Verein zu.