Rückfragen per E-Mail an meeting@silvesterlauf.de
Sportler ohne Startpass können ebenfalls über die diese E-Mail-Adresse unter Angabe von Vor- und Nachname, Geburtsjahr sowie Verein bzw. Schule angemeldet werden.
Zeitplan 2023
Renneinteilung nach Meldezeit
Maximal 25 Starter je Lauf (außer 800 und 2000 m: 20)
Zeitplanänderungen vorbehalten
Start | Strecke und Altersklassen | max. TN |
16:00 Uhr | 800 – 200 – 200 – 800 Mixed-Staffel | 6 Teams |
16:15 Uhr | 800 – 200 – 200 – 800 Mädchen-Staffel | 6 Teams |
16:30 Uhr | 800 – 200 – 200 – 800 Jungen-Staffel | 6 Teams |
EHRUNG DER SIEGREICHEN SCHULSTAFFELN | ||
17:00 Uhr | 800 m Mädchen U10, Jg. 2014 u. jünger | 20 |
17:10 Uhr | 800 m Jungen U10, Jg. 2014 u. jünger | 20 |
17:20 Uhr | 800 m Mädchen W10, Jahrgang 2013 | 20 |
17:30 Uhr | 800 m Jungen M10, Jahrgang 2013 | 20 |
17:40 Uhr | 800 m Mädchen W11, Jahrgang 2012 | 20 |
17:50 Uhr | 800 m Jungen M11, Jahrgang 2012 | 20 |
18:00 Uhr | 2000 m WU 14/16, Jg. 2008 – 2011 | 20 |
18:15 Uhr | 2000 m MU 14/16, Jg. 2008 – 2011 | 20 |
ERÖFFNUNG DES INTERNATIONALEN MEETINGS | ||
18:50 Uhr | 3000 m Männer sowie männl. Jugend U20/U18 | 25 |
19:15 Uhr | 2000 m Frauen und weibl. Jugend U20/U18 | 20 |
19:30 Uhr | 10.000 m Männer sowie männl. Jugend U20 | 25 |
20:15 Uhr | 2000 m Hindernis Frauen und weibl. Jugend U20/U18 | 20 |
20:30 Uhr | 10.000 m Frauen und weibl. Jugend U20 | 25 |
SIEGEREHRUNGEN |
Organisationsbeitrag
Erwachsene: 10,00 EUR
Jugend U14/16/18/20: 8,00 EUR
Kinder W11 und jünger: 6,00 EUR
Überweisung von Organisationsbeiträgen bitte vorab bis zum 5. September 2023 auf das Konto des Silvesterlauf Trier e.V. bei der Sparkasse Trier:
IBAN DE24 5855 0130 0000 1919 08
Nur für bezahlte Meldungen garantierten wir die Startplätze; der Veranstalter behält sich andernfalls vor, die Startplätze anderweitig zu vergeben.
Startplatzvergabe
Die Startplatzvergabe erfolgt nach Eingehen der Meldung und des Organisationsbeitrags.
Wir appellieren wegen der limitierten Startplätze an den Sportsgeist aller!
Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt ohne Chip per Lichtschranke und Rundenzähler.
Siegerehrung || Urkunden
Eine Garantie, dass Siegerehrungen vorgenommen werden, kann der Veranstalter aufgrund der für den Veranstaltungszeitpunkt noch nicht abschätzbaren Pandemie-Situation nicht abgeben.
Hygienekonzept und Kontaktverfolgung
Die geltenden Regeln der aktuellen Corona-Schutzverordnung (seit 12. September 2021) werden von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der Anmeldung zur Teilnahme als verbindlich anerkannt.
Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird der Zutritt im Rahmen des Hausrechts verwehrt. Bei Verstößen während der Veranstaltung werden sie von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben das Gelände zu verlassen. Ebenfalls wird Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion der Zutritt zum Stadion verwehrt.
Einlass ins Stadion nach der vorliegenden aktuellen Variante der Corona-Schutzverordnung gemäß der 3-G-Regel, die vor dem Gang zur Tageskasse am Eingang bei jedem Zuschauer und Sportler ab zwölf Jahre kontrolliert wird: Die Zahl der geimpften bzw. genesenen Zuschauer spielt keine Rolle, da diese theoretisch bis zu der Zahl von 25.000 zugelassen wären. Es dürfen bis zu 500 nicht-immunisierte Zuschauer eingelassen werden; diese müssen bei der Kontrolle am Eingang einen tagesaktuellen negativen Covid-Test vorzeigen.
Vor dem Betreten des Stadions sind die Hände zu desinfizieren.
Es gibt getrennte Eingänge für Zuschauer und die Gruppe der Sportler/Betreuer (bei Kindern Eltern)/Organisationshelfer).
Zwei Eingänge sind den Zuschauern vorbehalten (einer führt zur Haupttribüne/Sitzplätze, der andere in die Zielkurve/Stehplätze).
Ein Eingang ist für Sportler/Betreuer (bei Kindern Eltern)/Organisationshelfer) vorgesehen. Die Athleten bzw. ihre Betreuer werden ohne eine Kreuzen mit den Zuschauern zur Vortribüne geleitet, die ihnen komplett und ausschließlich für die Dauer der Veranstaltung zur Verfügung steht. Sie kommen auf dem Weg dorthin an der Startnummernausgabe vorbei. Zum Einlaufen auf der bekannten Aufwärmende im Außenbereich verlassen sie die Vortribüne über das Stadioninnere und das Marathontor (am Ende der Zielkurve) auf das weitere Stadiongelände. Auf dem gleichen weg kehren sie ins Stadion zurück. Maskenpflicht besteht nicht. Überall gelten die bekannten Abstandsregeln. Gleiches gilt für das Auslaufen nach den Wettkämpfen.
Die Nutzung der sanitären Anlagen ist unter Beachtung des Abstandes möglich. Hierbei soll Mundschutz getragen werden. Es sind Möglichkeiten zum Händewaschen und Abtrocknen mit Einmal-Handtüchern vorhanden. Die sanitären Anlagen werden ausreichend belüftet.
Es stehen weder Umkleidekabinen noch Duschen zur Verfügung.
Im Bereich der Wettkampfstätte dürfen sich nur das Kampfgericht, die aktuellen Teilnehmer und akkreditierte Medienvertreter aufhalten, die gelbe Westen tragen.
Zuschauer sowie Trainer und Betreuer dürfen sich genauso wie früher oder später startende Athleten nicht im Innenraum aufhalten.
Auf dem Rasen gegenüber der Haupttribüne werden jeweils lediglich die drei Erstplatzierten geehrt – unter Einhaltung der gängigen Abstandsregeln.
Es erfolgt kein Verkauf von Speisen und Getränken.
Nichtteilnahme || Um-/Abmeldung
Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung von Organisationsbeiträgen.
Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle, Unfälle und Schäden jeglicher Art.
Zusätzliche Informationen || Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine mit der Meldung abgegebenen personenbezogenen Daten und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen ohne Vergütungsanspruch des Teilnehmers genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen.
Der Teilnehmer erklärt sich ferner damit einverstanden, dass sein bei der Veranstaltung erzieltes Laufergebnis (Ziel- und Zwischenzeiten in Stunden, Minuten, Sekunden) zusammen mit seinem Vor- und Nachnamen sowie seinem Geburtsjahr, seiner Vereinszugehörigkeit und/oder seinem Wohnort an den Leichtathletik-Verband Rheinland (LVR) sowie an den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) weitergegeben werden darf. Der LVR und der DLV werden diese personenbezogenen Daten ausschließlich zum Erstellen von Bestenlisten verwenden.